Haben Rentner die "Energiepreispauschale für Rentenbeziehende" im Dezember 2022 durch den Renten Service der Deutschen Post AG (gesetzliche Rentenversicherung) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Altersklasse erhalten, ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Denn das Finanzamt erhält eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale automatisch für das Jahr 2022 berücksichtigen.