Kontakt
Blitzlicht 04/2026

Monatsinformation April 2026

Die Kläger erwarben im Jahr 2003 eine Eigentumswohnung, von der ein Raum (18,04 %) bis Ende 2006 als betriebliches Arbeitszimmer genutzt wurde, dem Betriebsvermögen zugeordnet war und anschließend erfolgsneutral ins Privatvermögen überführt wurde. Nach der erfolgsneutralen Entnahme ins Privatvermögen wurde die Wohnung zunächst selbst genutzt, später vermietet und 2013 verkauft. Das beklagte Finanzamt war der Ansicht, dass mit der Entnahme des Arbeitszimmers im Jahr 2006 eine neue 10-Jahresfrist begann und somit der auf diesen Anteil entfallende Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sei.

Durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2026 auf 13,90 Euro beträgt die neue Minijob-Grenze 603 Euro im Monat. Ein Minijobber kann also monatlich regelmäßig bis zu 603 Euro verdienen, dabei sind Verdienstschwankungen, also geringe Über- und Unterschreitungen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze möglich.

Download Mandanteninformation als PDF

Adresse

ALLTAX Treuhand StB GmbH

Havelstraße 8

D-81677 München

Bürozeiten

Mo. - Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 08:00 - 14:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: +49 (0)89 419462-0

Fax: +49 (0)89 419462-20

E-Mail: alltax@alltax.de